Im Königreich Sachsen bestehen im Jahre 1887 für die „Epileptischen“ nur eine kleine Staatsanstalt für Männer in Königswartha und eine 45 Plätze umfassende Anstalt in Hubertusburg. Die weitaus größere Zahl von Epileptikern ist in staatlichen „Irren- und Blödenanstalten“ untergebracht. Die Fürsorge für sie ist überaus unzulänglich.
Die Zahl der Epileptiker in ganz Deutschland beträgt zu dieser Zeit 63.000, wovon auf Sachsen 8.000 kommen. Von diesen sind etwa 500 Menschen versorgungsbedürftig.
In der Hauptversammlung des Landesvereines für Innere Mission am 26.04.1887 stellt man sich dieser Versorgungsfrage. Aus medizinischer Sicht wird dazu von Geheimrat Dr. Fiedler ein Vortrag „Über die Fürsorge für die Epileptischen im Königreich Sachsen“ gehalten.
Er sagt wörtlich: „Die Epileptischen, mit Ausnahme der Gemeingefährlichen und Geistesgestörten, gehören in keine Irrenanstalten […]. Sie bilden eine so spezifische Kategorie von Kranken und verlangen eine eigene Behandlung und Pflege. Unter den gegebenen Verhältnissen erscheint es mir am besten, die Pflege der Epileptischen den Diakonen und Diakonissen zu übertragen.“
Finanzielle Unterstützung durch den sächsischen Staat wird in Aussicht gestellt, etwas später entscheidet sich die königliche Staatsregierung aber dahingehend, dass der Staat die Aufgabe der Pflege selbst übernehmen müsse. Der Inneren Mission wird die Staatsbeihilfe abgeschlagen.
Da aber inzwischen zahlreiche Spenden für die zu gründende Einrichtung im Direktorium der Inneren Mission eingegangen sind, wird beschlossen, in freiwilliger Selbstbeschränkung, zunächst mit der Versorgung epilepsiekranker Kinder zu beginnen.
Dieser Plan wird von der Hauptversammlung des Landesvereins für Innere Mission im Mai 1888 einstimmig genehmigt.
Aus: Nachrichten aus dem Rödertal, Die Epileptischenanstalt Kleinwachau bei Radeberg, 1. Bericht, 1890